Geschäftsführer Arnold Konzelmann berät Kundin bei der Grabbepflanzung und Grabpflege. Sie stehen auf dem Friedhof vor gepflegten Gräbern.
Geschäftsführer Arnold Konzelmann berät Kundin bei der Grabbepflanzung und Grabpflege. Sie stehen auf dem Friedhof vor gepflegten Gräbern.

Dauergrabpflege

Sie wollen selber bestimmen, wie Ihr eigenes Grab einmal gepflegt werden soll? Dann ist der Dauergrabpflege-Vertrag die Lösung. Legen Sie Art, Umfang und Dauer der Pflege vertraglich fest.

Gut zu wissen

Die Erfüllung dieses Vertrags wird garantiert durch die Friedhofsgärtner Genossenschaft (Württembergische Friedhofsgärtner eG); das gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Pflege unabhängig ist von dem Fortbestand unseres Unternehmens. Zudem führt die Genossenschaft ständig Kontrollen durch und überwacht so die Leistungserbringung; sie verwaltet auch das Treuhandkonto mit dem eingezahlten Geld.

Auch für Erbengemeinschaften hat dieser Vertrag interessante Aspekte:

• Neben der Tatsache, dass das Grab dauerhaft und gut gepflegt ist, bietet er nämlich wesentliche Steuervorteile. Fragen Sie den Notar – Aufwendungen für den Dauergrabpflegevertrag können von der Erbschaftssteuer befreit werden.

• Sie tragen gemeinsam Verantwortung für das Grab; das ist in der Praxis aber oft mühsam und es gibt viel abzusprechen. Es wäre schade, wenn es deshalb zu Streit käme! Dieser Vertrag ist der goldene Mittelweg.