Gut zu wissen
Die Erfüllung dieses Vertrags wird garantiert durch die Friedhofsgärtner Genossenschaft (Württembergische Friedhofsgärtner eG); das gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Pflege unabhängig ist von dem Fortbestand unseres Unternehmens. Zudem führt die Genossenschaft ständig Kontrollen durch und überwacht so die Leistungserbringung; sie verwaltet auch das Treuhandkonto mit dem eingezahlten Geld.
Auch für Erbengemeinschaften hat dieser Vertrag interessante Aspekte:
• Neben der Tatsache, dass das Grab dauerhaft und gut gepflegt ist, bietet er nämlich wesentliche Steuervorteile. Fragen Sie den Notar – Aufwendungen für den Dauergrabpflegevertrag können von der Erbschaftssteuer befreit werden.
• Sie tragen gemeinsam Verantwortung für das Grab; das ist in der Praxis aber oft mühsam und es gibt viel abzusprechen. Es wäre schade, wenn es deshalb zu Streit käme! Dieser Vertrag ist der goldene Mittelweg.